Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-31, I-24 U 122/11

I-24 U 122/11Obergericht31.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 122/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-31

Aktenzeichen: I-24 U 122/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0131.I24U122.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 19. April 2011 verkündete Schlussurteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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