I-24 U 216/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-31, I-24 U 216/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-31, I-24 U 216/10
I-24 U 216/10Obergericht31.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 216/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-31
Aktenzeichen: I-24 U 216/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0131.I24U216.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Dezember 2010 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 65.000 EUR
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