I-24 U 39/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-31, I-24 U 39/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-01-31, I-24 U 39/11
I-24 U 39/11Obergericht31.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 39/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-31
Aktenzeichen: I-24 U 39/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0131.I24U39.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 22. Dezember 2010 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.765,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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