Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-01, VI-Kart 6/11 (V)

VI-Kart 6/11 (V)Obergericht01.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 6/11 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-02-01

Aktenzeichen: VI-Kart 6/11 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0201.VI.KART6.11V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I.

Die Beschwerden der Beschwerdeführerinnen zu 1. bis 3. werden zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die dem Bundeskartellamt zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandenen notwendigen Auslagen werden den Beschwerdeführerinnen zu 1. bis 3. auferlegt.

III.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

IV.

Der Beschwerdewert wird auf 100.000 € festgesetzt.

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