I-12 U 44/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-02, I-12 U 44/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-02, I-12 U 44/10
I-12 U 44/10Obergericht02.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 44/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-02
Aktenzeichen: I-12 U 44/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0202.I12U44.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 13.01.2010 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Voll-streckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betra-ges leisten.
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