Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-02, I-12 U 44/10

I-12 U 44/10Obergericht02.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 44/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-02

Aktenzeichen: I-12 U 44/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0202.I12U44.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 13.01.2010 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Voll-streckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betra-ges leisten.

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