Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-02, IV-2 RBs 13/12

IV-2 RBs 13/12Obergericht02.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-2 RBs 13/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-02-02

Aktenzeichen: IV-2 RBs 13/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0202.IV2RBS13.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Auf die Rechtsbeschwerde wird das angefochtene Urteil mit den Feststel-lungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen.

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