IV-2 RBs 13/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-02, IV-2 RBs 13/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-02, IV-2 RBs 13/12
IV-2 RBs 13/12Obergericht02.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-2 RBs 13/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-02
Aktenzeichen: IV-2 RBs 13/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0202.IV2RBS13.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Auf die Rechtsbeschwerde wird das angefochtene Urteil mit den Feststel-lungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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