I-10 U 91/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-09, I-10 U 91/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-09, I-10 U 91/11
I-10 U 91/11Obergericht09.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 91/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-09
Aktenzeichen: I-10 U 91/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0209.I10U91.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.04.2011 verkündete Urteil der 13. Zi-vilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.343,10 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 27,68 € seit dem 05.06.2008, von weiteren 1.254,78 € seit dem 04.07.2008, von weiteren 459,80 € seit dem 06.08.2008, von weiteren 524,07 € seit dem 12.07.201, von weiteren 2.123,33 € seit dem 07.11.2009 und von weiteren 2.788,33 € seit dem 12.07.2010.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten der erstinstanzlichen Beweisaufnahme werden der Klägerin auferlegt. Die Übrigen Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 14 %, der Beklagte zu 86 %.
Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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