Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-13, I-14 U 62/11

I-14 U 62/11Obergericht13.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 62/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-02-13

Aktenzeichen: I-14 U 62/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0213.I14U62.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 26. Mai 2011 – 8 O 244/10 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 26.05.2011 ist ohne Sicherheits-leistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 35.948,39 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.