I-14 U 62/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-13, I-14 U 62/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-13, I-14 U 62/11
I-14 U 62/11Obergericht13.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 62/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-13
Aktenzeichen: I-14 U 62/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0213.I14U62.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 26. Mai 2011 – 8 O 244/10 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 26.05.2011 ist ohne Sicherheits-leistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 35.948,39 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.