I-10 W 91/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-14, I-10 W 91/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-14, I-10 W 91/11
I-10 W 91/11Obergericht14.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 91/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-14
Aktenzeichen: I-10 W 91/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0214.I10W91.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die sofortige Beschwerde des Beklagten zu 9) der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf – Rechtspflegerin – vom 30.09.2010 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.10.2007
(I-23 U 199/06) sind von der Klägerin EUR 22.230,09 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 18.04.2008 an den Beklagten zu 9) zu erstatten. Der weitergehende Festsetzungsantrag wird zurückgewiesen.
Von der Erhebung der Gerichtsgebühr wird weder abgesehen noch wird diese reduziert. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 2 % und der Beklagte zu 9) zu 98 %.
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