Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-14, I-1 U 243/10

I-1 U 243/10Obergericht14.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 243/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-14

Aktenzeichen: I-1 U 243/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0214.I1U243.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Mönchengladbach vom 22. November 2010 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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