I-20 U 100/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-14, I-20 U 100/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-14, I-20 U 100/11
I-20 U 100/11Obergericht14.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 100/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-14
Aktenzeichen: I-20 U 100/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0214.I20U100.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 15. April 2012 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung fallen den Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000 Euro abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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