VII-Verg 2/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-16, VII-Verg 2/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-16, VII-Verg 2/12
VII-Verg 2/12Obergericht16.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 2/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-16
Aktenzeichen: VII-Verg 2/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0216.VII.VERG2.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortigen Beschwerden der Beigeladenen zu 1 und zu 2 wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 4. Januar 2012 (VK 2-130/11) aufgehoben.
Der Antrag der Antragstellerin auf Erteilung von Einsicht in den zwischen den Beigeladenen unter dem 11./13. Juli 2011 ge-schlossenen Kooperationsvertrag wird unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde der Beigeladenen zu 1 abgelehnt.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die zur zweckentsprechenden Erledigung entstandenen außergerichtli-chen Kosten der Beigeladenen zu 1 und zu 2 werden der Antragstellerin auferlegt. Im Übrigen erfolgt keine Kostenerstattung.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 160.000 Euro
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