I-24 W 4/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-17, I-24 W 4/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-17, I-24 W 4/12
I-24 W 4/12Obergericht17.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 4/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-17
Aktenzeichen: I-24 W 4/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0217.I24W4.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die sofortigen Beschwerden der Beklagten zu 1. bis 3. gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal – Rechtspflegerin - vom 5. Dezember 2011 werden zurückgewiesen.
Zur Klarstellung wird der angefochtene Beschluss wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Urteils der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 20. Juli 2011 sind von der Klägerin jeweils 1496,07 EUR an die Beklagten zu 1., 2. und 3. zu erstatten, und zwar nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für die Beklagte zu 3. seit dem 23. August, für die Beklagte zu 1. seit dem 30. August 2011 und für die Beklagte zu 2. seit dem 27. Oktober 2011.
Das weitergehende Kostenfestsetzungsgesuch der Beklagten zu 1. bis 3. wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten zu 1. bis 3. Zu je 1/3 .
Beschwerdewert: bis 2.500,00 EUR
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.