VI-2 U (Kart) 3/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-22, VI-2 U (Kart) 3/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-22, VI-2 U (Kart) 3/11
VI-2 U (Kart) 3/11Obergericht22.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 3/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-22
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 3/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0222.VI2U.KART3.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 29. April 2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.
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