Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-23, I-2 U 130/10

I-2 U 130/10Obergericht23.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 130/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-23

Aktenzeichen: I-2 U 130/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0223.I2U130.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I. Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 19. Oktober 2010 – Az. 4b O 168/09 – wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

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