I-2 U 134/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-23, I-2 U 134/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-23, I-2 U 134/10
I-2 U 134/10Obergericht23.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 134/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-23
Aktenzeichen: I-2 U 134/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0223.I2U134.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I. Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 19. Ok-tober 2010 – Aktenzeichen 4b O 185/09 – wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 375.000,00 EUR fest-gesetzt.
V. Die Revision wird nicht zugelassen.
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