I-16 U 177/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-24, I-16 U 177/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-24, I-16 U 177/10
I-16 U 177/10Obergericht24.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 177/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-24
Aktenzeichen: I-16 U 177/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0224.I16U177.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. Oktober 2010 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal teilweise abge-ändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.925,66 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2010 zu zah-len.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 33.333.33 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%punkten über dem Basissatz seit dem 24.03.2010 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 50.000 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%Punkten über dem Basissatz seit dem 31.10.2010 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Klage und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung je-weils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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