VII-Verg 45/10•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-27, VII-Verg 45/10
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-27, VII-Verg 45/10
VII-Verg 45/10Obergericht27.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 45/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-27
Aktenzeichen: VII-Verg 45/10
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0227.VII.VERG45.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Gebührenbeschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 20. September 2010 (VK 3-205/09) wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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