Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-28, I-24 U 193/11

I-24 U 193/11Obergericht28.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 193/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-28

Aktenzeichen: I-24 U 193/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0228.I24U193.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13. Juli 2011 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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