Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-28, I-24 U 77/11

I-24 U 77/11Obergericht28.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 77/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-28

Aktenzeichen: I-24 U 77/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0228.I24U77.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 1. und 2. wird das am 4. März 2011 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14 c Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zu 1. und 2. vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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