I-24 U 77/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-28, I-24 U 77/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-28, I-24 U 77/11
I-24 U 77/11Obergericht28.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 77/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-28
Aktenzeichen: I-24 U 77/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0228.I24U77.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. und 2. wird das am 4. März 2011 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14 c Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zu 1. und 2. vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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