VI-2 U (Kart) 4/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-28, VI-2 U (Kart) 4/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-28, VI-2 U (Kart) 4/11
VI-2 U (Kart) 4/11Obergericht28.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 4/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-28
Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 4/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0228.VI2U.KART4.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. April 2011 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (14c O 287/10) wird zurückge-wiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des
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