I - 18 U 68/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-29, I - 18 U 68/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-02-29, I - 18 U 68/11
I - 18 U 68/11Obergericht29.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 18 U 68/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-29
Aktenzeichen: I - 18 U 68/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0229.I18U68.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Februar 2011
verkündete Urteil der der 9. Kammer für Handelssachen des
Landgerichts Düsseldorf (39 O 178/08) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig voll-
streckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in
Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages
abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicher-
heit in Höhe von 110 % des jeweils von ihr zu vollstreckenden
Betrages leistet.
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