Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-02, III-2 RVs 18/12

III-2 RVs 18/12Obergericht02.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — III-2 RVs 18/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-03-02

Aktenzeichen: III-2 RVs 18/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0302.III2RVS18.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

1.Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung ‑ auch über die Kosten der Revision ‑ an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.

2.Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.

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