VII-Verg 23/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-05, VII-Verg 23/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-05, VII-Verg 23/11
VII-Verg 23/11Obergericht05.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 23/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-05
Aktenzeichen: VII-Verg 23/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0305.VII.VERG23.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Gebührenbeschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 27. Februar 2011 (VK 3-51/10) wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.