VII-Verg 78/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-07, VII-Verg 78/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-07, VII-Verg 78/11
VII-Verg 78/11Obergericht07.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 78/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-07
Aktenzeichen: VII-Verg 78/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0307.VII.VERG78.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Ver-gabekammer bei der Bezirksregierung Detmold vom 09. August 2011 (VK.2-05/11) in der Hauptsache (Tenor unter 1.) aufgehoben.
Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist nicht gegeben.
Das Verfahren wird an das örtlich und sachlich zuständige Landgericht Biele-feld verwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.