Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-08, I-12 U 34/11

I-12 U 34/11Obergericht08.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 34/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-08

Aktenzeichen: I-12 U 34/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0308.I12U34.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 14.01.2011 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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