Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-08, I-2 U 105/10

I-2 U 105/10Obergericht08.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 105/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-08

Aktenzeichen: I-2 U 105/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0308.I2U105.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 27.07.2010 abgeändert und die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Streitwert für die Berufungsinstanz: 100.000,- €

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