Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-08, I-2 U 136/10

I-2 U 136/10Obergericht08.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 136/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-08

Aktenzeichen: I-2 U 136/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0308.I2U136.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung gegen das am 19. Oktober 2010 verkündete Urteil der 4b Zivilkam-mer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert wird auf 3.000.000,-- € festgesetzt.

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