I-14 U 92/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-15, I-14 U 92/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-15, I-14 U 92/11
I-14 U 92/11Obergericht15.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 92/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-15
Aktenzeichen: I-14 U 92/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0315.I14U92.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 5. Juli 2011 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (10 O 348/10) wird zurückgewie-sen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das am 5. Juli 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (10 O 348/10) ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Be-klagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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