Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-15, I-5 U 89/11

I-5 U 89/11Obergericht15.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 89/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-15

Aktenzeichen: I-5 U 89/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0315.I5U89.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter – des Landgerichts Düsseldorf vom 17.05.2011, Az. 1 O 329/10, wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Das angefochtene Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistungen vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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