I-5 U 89/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-15, I-5 U 89/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-15, I-5 U 89/11
I-5 U 89/11Obergericht15.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 89/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-15
Aktenzeichen: I-5 U 89/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0315.I5U89.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter – des Landgerichts Düsseldorf vom 17.05.2011, Az. 1 O 329/10, wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Das angefochtene Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistungen vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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