I-6 U 35/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-15, I-6 U 35/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-15, I-6 U 35/11
I-6 U 35/11Obergericht15.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 35/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-15
Aktenzeichen: I-6 U 35/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0315.I6U35.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Dezember 2010 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – 10 O 223/10 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger 0bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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