Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-15, I-8 U 81/11

I-8 U 81/11Obergericht15.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 81/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-15

Aktenzeichen: I-8 U 81/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0315.I8U81.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21.06.2011 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Berufungsurteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.