Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-28, VI-U (Kart) 20/11

VI-U (Kart) 20/11Obergericht28.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 20/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-28

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 20/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0328.VI.U.KART20.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 7.9.2011 verkündete Urteil der I. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund (10 O 158/10 - Kart) wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Be- trages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicher- heit in gleicher Höhe leistet.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

  5. Die Beschwer der Klägerin und der Streitwert für das Berufungsverfahren werden auf jeweils 30.000,- Euro festgesetzt.

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