VI-U (Kart) 20/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-28, VI-U (Kart) 20/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-03-28, VI-U (Kart) 20/11
VI-U (Kart) 20/11Obergericht28.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 20/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-28
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 20/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0328.VI.U.KART20.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das am 7.9.2011 verkündete Urteil der I. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund (10 O 158/10 - Kart) wird zurückgewiesen.
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Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Be- trages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicher- heit in gleicher Höhe leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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Die Beschwer der Klägerin und der Streitwert für das Berufungsverfahren werden auf jeweils 30.000,- Euro festgesetzt.
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