Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-04-19, I-2 U 17/11

I-2 U 17/11Obergericht19.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 17/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-19

Aktenzeichen: I-2 U 17/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0419.I2U17.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. Februar 2011 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Das Urteil ist für das beklagte Land wegen seiner Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des beklagten Lan-des durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht das beklagte Land zuvor Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 50.000,-- Euro festgesetzt.

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