I-18 U 173/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-04-25, I-18 U 173/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-04-25, I-18 U 173/11
I-18 U 173/11Obergericht25.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 173/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-25
Aktenzeichen: I-18 U 173/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0425.I18U173.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin werden zurückgewiesen.
Die Widerklage des Beklagten wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/3, der Beklagte 2/3.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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