I-2 U 24/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-04-26, I-2 U 24/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-04-26, I-2 U 24/11
I-2 U 24/11Obergericht26.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 24/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-26
Aktenzeichen: I-2 U 24/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0426.I2U24.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 15.02.2011 wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Der Streitwert für die Berufung wird auf 250.000,- € festgesetzt.
V.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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