I-2 U 40/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-04-26, I-2 U 40/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-04-26, I-2 U 40/09
I-2 U 40/09Obergericht26.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 40/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-26
Aktenzeichen: I-2 U 40/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0426.I2U40.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerinnen und die Berufung der Beklagten gegen das am 5. März 2009 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf werden zurückgewiesen.
II.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden gegeneinander aufgehoben.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerinnen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000,- € abzuwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 333.333,- € festge-setzt.
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