VII-Verg 104/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-02, VII-Verg 104/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-02, VII-Verg 104/11
VII-Verg 104/11Obergericht02.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 104/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-02
Aktenzeichen: VII-Verg 104/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0502.VII.VERG104.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 25. November 2011 (VK 1 - 138/11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie der in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Kosten der Antragsgegnerin und der Beigeladenen werden der Antragstellerin auferlegt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 30.000 € festgesetzt.
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