Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-02, VII-Verg 68/11

VII-Verg 68/11Obergericht02.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 68/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-02

Aktenzeichen: VII-Verg 68/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0502.VII.VERG68.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

Es wird festgestellt, dass der Antragsteller bei der Ausschreibung von Krankentransportleistungen aufgrund „freiwilliger Ex-ante-Vergabebekanntmachung“ vom Dezember 2010 durch die Antrags-gegnerin in seinen Rechten verletzt worden ist.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Antrag-steller in diesem Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten werden der Antragsgegnerin auferlegt. Darüber hinaus finden Kostenerstattungen nicht statt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 650.000 Euro

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