VII-Verg 68/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-02, VII-Verg 68/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-02, VII-Verg 68/11
VII-Verg 68/11Obergericht02.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 68/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-02
Aktenzeichen: VII-Verg 68/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0502.VII.VERG68.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
Es wird festgestellt, dass der Antragsteller bei der Ausschreibung von Krankentransportleistungen aufgrund „freiwilliger Ex-ante-Vergabebekanntmachung“ vom Dezember 2010 durch die Antrags-gegnerin in seinen Rechten verletzt worden ist.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Antrag-steller in diesem Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten werden der Antragsgegnerin auferlegt. Darüber hinaus finden Kostenerstattungen nicht statt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 650.000 Euro
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