I-24 U 195/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-08, I-24 U 195/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-08, I-24 U 195/11
I-24 U 195/11Obergericht08.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 195/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-08
Aktenzeichen: I-24 U 195/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0508.I24U195.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28. Juli 2011 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichter – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeglichen Scha¬den zu ersetzen, der ihr deshalb entstanden ist oder entstehen wird, weil der Beklagte die Mieträumlichkeiten im Dachgeschoss einschließlich Spitzboden im Mietobjekt K. Straße 3-5 in D. nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2010, sondern erst am 31. März 2011 geräumt und an die Kläge-rin herausgegeben hat.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 7.520,00 EUR
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