II-1 WF 20/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-09, II-1 WF 20/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-09, II-1 WF 20/12
II-1 WF 20/12Obergericht09.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-1 WF 20/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-09
Aktenzeichen: II-1 WF 20/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0509.II1WF20.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen
Tenor
I.
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 15.12.2011 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsteller wird aus seinem Amt als Vormund für V K entlassen.
Die Vormundschaft für V K wird der Beteiligten zu 2. als Mitarbeiterin des Beteiligten zu 1. („Vereins“-Vormundin) übertragen.
Die Ersatzvormundschaft für den Fall der Verhinderung der Beteiligten zu 2. wird dem Beteiligten zu 1. übertragen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
II.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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