Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-09, II-1 WF 20/12

II-1 WF 20/12Obergericht09.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-1 WF 20/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-09

Aktenzeichen: II-1 WF 20/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0509.II1WF20.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen

Tenor

I.

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 15.12.2011 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Antragsteller wird aus seinem Amt als Vormund für V K entlassen.

Die Vormundschaft für V K wird der Beteiligten zu 2. als Mitarbeiterin des Beteiligten zu 1. („Vereins“-Vormundin) übertragen.

Die Ersatzvormundschaft für den Fall der Verhinderung der Beteiligten zu 2. wird dem Beteiligten zu 1. übertragen.

Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

II.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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