I-20 W 20/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-10, I-20 W 20/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-10, I-20 W 20/12
I-20 W 20/12Obergericht10.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 W 20/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-10
Aktenzeichen: I-20 W 20/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0510.I20W20.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Vorsitzenden der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.
Streitwert: 2.000,00 €
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