Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-10, VII-Verg 5/12

VII-Verg 5/12Obergericht10.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 5/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-10

Aktenzeichen: VII-Verg 5/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0510.VII.VERG5.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Kostenbeschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 17. Januar 2012 (VK 2-118/11) zu Ziff. 3 aufgehoben, soweit der Beigelade-nen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin auferlegt werden.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beigeladene und die Antragstellerin je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin und der Beigeladenen im Beschwerdeverfahren werden gegeneinander aufgehoben.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 22.000 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.