VII-Verg 3/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-21, VII-Verg 3/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-21, VII-Verg 3/12
VII-Verg 3/12Obergericht21.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 3/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-21
Aktenzeichen: VII-Verg 3/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0521.VII.VERG3.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 9. Januar 2012 (VK 1-162/11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB einschließlich der der Antragsgegnerin und der Beigeladenen in diesen Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten werden der Antragstellerin auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 650.000 Euro
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