I-20 U 78/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-22, I-20 U 78/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-22, I-20 U 78/12
I-20 U 78/12Obergericht22.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 78/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-22
Aktenzeichen: I-20 U 78/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0522.I20U78.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung nach dem Vorbringen in der Berufungsbegründung aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Sache - im Hinblick auf die Maßgeblichkeit der Auslegung eines konkreten Vertragsstrafeversprechens - keine grundsätzliche Bedeutung hat, eine Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich ist und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.
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