Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-25, 15 U 230/09

15 U 230/09Obergericht25.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 15 U 230/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-25

Aktenzeichen: 15 U 230/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0525.15U230.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Nachdem die Klägerin die Berufung zurückgenommen hat, ist sie des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da die Beklagte keinen Kostenantrag stellen wird.

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