Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-25, I-16 U 39/11

I-16 U 39/11Obergericht25.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 39/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-25

Aktenzeichen: I-16 U 39/11

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0525.I16U39.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10. Februar 2011 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 40.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz ab dem 1. November 2007 zu zahlen. Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des von ihm zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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