I-14 U 15/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-29, I-14 U 15/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-29, I-14 U 15/12
I-14 U 15/12Obergericht29.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 15/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-29
Aktenzeichen: I-14 U 15/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0529.I14U15.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Februar 2011 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 18.02.2011 ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 22.000 € festgesetzt.
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