18 U 185/11•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-30, 18 U 185/11
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-05-30, 18 U 185/11
18 U 185/11Obergericht30.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 185/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-30
Aktenzeichen: 18 U 185/11
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0530.18U185.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. Juli 2011 verkündete
Grundurteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Düsseldorf (33 O 113/10) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe
von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden,
wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von
110 % des jeweils von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
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