Oberlandesgericht Düsseldorf, 2012-06-05, I-23 W 30/12

I-23 W 30/12Obergericht05.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 W 30/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-05

Aktenzeichen: I-23 W 30/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2012:0605.I23W30.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird die Streitwertfestsetzung durch die 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf im Beschluss vom 07.03.2012 – 40 O 17/11 – abgeändert und der Streitwert für die Klage auf 45.984,35 EUR festgesetzt.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

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